Über
Mediation

Der Mediator ist verantwortlich für den Verlauf und die Strukturierung des Verfahrens, die Verantwortung für die Inhalte der Mediation bleibt bei den Parteien.

Ein Mediationsverfahren gliedert sich in fünf Phasen:

I. Zu Beginn wird mit den Parteien geklärt, ob Mediation für ihren Fall geeignet ist. Anschließend werden die Prinzipien und Verfahrensregeln der Mediation erklärt und in einem Mediationsvertrag vereinbart. Dieser richtet sich nach dem europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren.

II. Darauf folgt eine Bestandsaufnahme und die Gliederung des Streites in verschiedene Themen. Die Parteien bestimmen, welche Aspekte sie in der Mediation behandeln möchten. Die Themenliste kann während des ganzen Verfahrens verändert oder ergänzt werden.

III. Als Nächstes werden die Interessen aller Seiten herausgearbeitet. Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien, die dem Streit zu Grunde liegenden Ursachen zu finden und die Erwartungen für die Zukunft zu klären. Erst wenn jeder Seite bewusst ist, was für sie selbst wichtig ist und warum, kann diese Sichtweise auch den anderen Beteiligten vermittelt werden.

IV. Auf Grundlage dieser Erkenntnis werden Lösungsvorschläge erarbeitet. Hier sollen die Bedürfnisse aller Parteien Berücksichtigung finden. Die gefundene Lösung muss die Zustimmung aller Parteien finden und sollte für die Zukunft tragfähig sein. Hat man sich auf eine Lösung geeinigt, wird diese schriftlich festgehalten.

V. Bevor dieses Ergebnis in Vertragsform gebracht wird, lassen sich die Parteien spätestens jetzt rechtlich beraten.