Kosten

Aufstellung

Gesetzliche Gebühren

Erstberatungsgebühr max. 190€
(Außer-)Gerichtliche Tätigkeit abhängig von der Höhe des Streitwerts

Honorarvereinbarung

Anwaltliche Tätigkeit 120-150€/h
Mediation 80-150€/h
Alle Angaben verstehen sich zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit richten sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Vergütungsverzeichnis (VV). Die Gebühren für die verschiedenen Tätigkeiten werden auf Grundlage des Gegenstandswerts oder Streitwerts berechnet. Gegenstandswert oder Streitwert meint den wirtschaftlichen Wert, also worum es in der Beratung oder der Auseinandersetzung geht. In einem gerichtlichen Verfahren legt das Gericht den Streitwert fest.

Die Kosten für eine Erstberatung richten sich nach dem Umfang, betragen aber höchstens 190 €.

Für eine reine Beratungstätigkeit und die Durchführung einer Mediation sieht das RVG den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor. In diesem Fall, sowie für außergerichtliche Tätigkeiten, bei denen das RVG unzureichend ist, schließe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Dabei lege ich für eine anwaltliche Tätigkeit, je nach Schwierigkeit und (wirtschaftlicher) Bedeutung, einen Stundensatz von 120 € -150 € zugrunde.

Für meine Tätigkeit als Mediatorin beträgt der Stundensatz zwischen 80 € - 150 €.

Alle Angaben verstehen sich zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.

Es gibt die Möglichkeit Beratungshilfe, Prozesskosten - bzw Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie wegen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht selbst für die Kosten aufkommen können. Beratungshilfe wird für eine außergerichtliche Tätigkeit gewährt und wird vor einer Beratung beim Amtsgericht beantragt.

Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kann in gerichtlichen Verfahren beantragt werden. Wird der Antrag vom Gericht bewilligt, muss der Antragsteller für seinen Anteil an den Gerichtskosten und seine Anwaltskosten nicht aufkommen. Verliert der Antragsteller das Verfahren, muss er aber trotzdem die Kosten der Gegenseite bezahlen.