Rechts
anwältin

Beim Erbrecht unterscheidet man zwei Bereiche: Verfügungen zu Lebzeiten für den Fall des Todes und alle Fragen, die nach dem Tod mit einem Erbfall auftreten.

Vorsorge / Testament

Wer sollte ein Testament errichten? Wie wird ein Testament errichtet? Wer soll Erbe werden? Was ist ein Vermächtnis? Was muss ich bei der Erbschaftssteuer beachten? Ist es sinnvoll, schon zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen? Für viele Fälle ist das gesetzliche Erbrecht unpassend – das können kinderlose Ehepartner sein, unverheiratete Lebenspartner, Patchworkfamilien, aber auch die klassische Familie mit Kindern, bei der die Ehepartner erst nach dem Tod des Zuletztversterbenden die Kinder als Erben einsetzen möchten. Ich berate Sie, welche Regelungsmöglichkeiten es gibt und wie Ihre Vorstellungen am besten umgesetzt werden können. Auch bei der Abfassung von Vorsorgevollmachten oder Patienten – und Betreuungsverfügungen unterstütze ich Sie, wenn Sie entsprechende Vorsorge für das Alter treffen möchten. Für umfangreichere Nachfolgeregelungen, z.B. für Familienunternehmen, kann es sich zusätzlich anbieten, mit den weiteren Beteiligten im Rahmen einer Mediation die anstehenden Fragen zu besprechen und dabei auftretende Probleme zu klären.

Im Erbfall

Nach einem Todesfall kommt es oft zu Streitigkeiten bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und bei der Nachlassauseinandersetzung von gemeinschaftlichen Erben. Ist der Inhalt des Testaments unklar formuliert, muss der Wille des Testierenden durch Auslegung des Testaments erst ermittelt werden. Oft muss auch die Frage geklärt werden, ob das Testament überhaupt wirksam ist. Ist Ihnen daran gelegen, die familiären und/oder persönlichen Beziehungen nicht unnötig zu belasten, biete ich Ihnen nicht nur eine kompetente rechtliche Beratung, sondern zeige Ihnen auch Möglichkeiten außergerichtlicher Vorgehensweisen. Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen Tätigkeit als erfahrene Mediatorin.